Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Blumenfeld am Leichhof
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Leben & Arbeit
  2. Grün, Umwelt- und Naturschutz
  3. Lärm
  4. Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan 2024

In Ballungsräumen sollen mit Lärmaktionsplänen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Der Lärmaktionsplan der Stadt Mainz wird derzeit fortgeschrieben. Hierfür liegt ein Entwurf vor, zu dem die Öffentlichkeit gehört wird.

Durch die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) und die darauffolgende Anpassung in den §§ 47a - 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Kommunen verpflichtet Lärmaktionspläne für besonders vom Lärm betroffene Gebiete aufzustellen.

Die Bürger:innen können in der Zeit vom 27. Mai 2024 bis zum 8. Juli 2024 Anregungen, Hinweise und Einwände zur Lärmaktionsplanung einbringen. Anliegend befinden sich am Ende der Seite die Öffentliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Amtsblatt 24_2024 und der Entwurf des Lärmaktionsplans 2024.

Unter Angabe der Wohnanschrift können bis spätestens 8. Juli 2024 die Anregungen, Hinweise oder Einwendungen postalisch oder per E-Mail an die Landeshauptstadt Mainz vorgebracht werden.

Adresse

Landeshauptstadt Mainz
Grün- und Umweltamt
Postfach 3820
55028 Mainz
E-Mail
laermaktionsplanungstadt.mainzde

Erreichbarkeit