Lärmaktionsplan 2024
Durch die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) und die darauffolgende Anpassung in den §§ 47a - 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Kommunen verpflichtet Lärmaktionspläne für besonders vom Lärm betroffene Gebiete aufzustellen.
Die Bürger:innen können in der Zeit vom 27. Mai 2024 bis zum 8. Juli 2024 Anregungen, Hinweise und Einwände zur Lärmaktionsplanung einbringen. Anliegend befinden sich am Ende der Seite die Öffentliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Amtsblatt 24_2024 und der Entwurf des Lärmaktionsplans 2024.
Unter Angabe der Wohnanschrift können bis spätestens 8. Juli 2024 die Anregungen, Hinweise oder Einwendungen postalisch oder per E-Mail an die Landeshauptstadt Mainz vorgebracht werden.