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Neues Stadtquartier "M 1" / Bebauungsplan "Bahnflächen Mombacher Straße (H 95)"

Für das ehemalige Bahngelände zwischen der Goethe- und der Ostein- Unterführung wurde der Bebauungsplan "Bahnflächen Mombacher Straße (H 95)" aufgestellt. Auf Grundlage des Bebauungsplanes wird das Gelände baulich entwickelt. Als erste Arbeitsschritte werden Gebäude zurückgebaut und die erforderlichen inneren Erschließungsanlagen hergestellt.

Ein Großteil der Flächen zwischen der Mombacher Straße und dem nördlichen Gleisfeld des Mainzer Hauptbahnhofes waren lange Zeit der Planungshoheit der Stadt Mainz weitgehend entzogen. Mit der Freistellung dieser Flächen von Bahnbetriebszwecken endete die Eigenschaft des Plangebiets als Betriebsanlage der Eisenbahn mit der Folge, dass die Fläche aus dem eisenbahnrechtlichen Fachplanungsprivileg entlassen und damit die Planungshoheit vom Fachplanungsträger "Eisenbahnbundesamt" auf die kommunale Bauleitplanung vollständig überging.

Im Hinblick auf eine Umnutzung des Gebietes wurde für das Areal ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt, der im Wesentlichen auf gewerbliche und dienstleistungsorientierte Nutzungen sowie Studierendenwohnen abstellt. Um Baurecht für die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Mainz für den südlichen Teil des ehemaligen Bahngeländes zwischen der Goethe- Unterführung und der Ostein- Unterführung zu schaffen, wurde für das Areal der Bebauungsplan "Bahnflächen Mombacher Straße (H 95)" aufgestellt. Dieser ist seit dem 09.01.2015 rechtskräftig. Auf Grundlage des Bebauungsplanes wird das Gelände nunmehr baulich entwickelt. Als erste Arbeitsschritte werden seitens des Investors - der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG - nicht mehr benötigte Gebäude zurückgebaut und die erforderlichen inneren Erschließungsanlagen hergestellt.