Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Ziele
Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dem Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz hat die Mitarbeit von Menschen mit Behinderungen in der Kommunalpolitik an Bedeutung gewonnen.
Auf diesen Grundlagen wurden in Mainz Regelungen getroffen, die barrierefreie Zugänge zu Gebäuden, barrierefreie Bussen und Bahnen, Leit- und Orientierungssystemen für Blinde und Sehbehinderte, Inklusion in Regelschulen sowie vieles mehr betreffen.
Sie sind Grundlage für die Arbeit des Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Mainz. Durch seine Aktivitäten sind die Forderungen von Menschen mit Behinderungen nach Selbstbestimmung und Chancengleichheit regelmäßig in den Zeitungen und bei den entscheidenden Personen in Politik und Verwaltung gegenwärtig.
Historie
Engagierte Personen aus Mainzer Organisationen der Selbsthilfe griffen die Idee des ehemaligen Sozialdezernenten Willi Abts auf, einen Behindertenbeirat in Mainz zu gründen. Vertreterinnen und Vertreter der damaligen Arbeitsgemeinschaft der Mainzer Behindertenverbände und des Sozialdezernats gründeten eine Arbeitsgruppe und erarbeiteten eine Satzung. Am 6. November 1996 beschloss der Mainzer Stadtrat die Einrichtung eines Behindertenbeirats als städtisches Gremium. Zwischenzeitlich wurde dieses Gremium in § 56 a der Gemeindeordnung (GemO) von Rheinland-Pfalz manifestiert.
Mitgliedschaft
Im Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen sind insgesamt 24 Mitglieder, davon sind 15 stimmberechtigt. Dazu gehören 8 der Mainzer Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen oder die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderungen, der Sozialdezernent, die Behindertenbeauftragte der Stadt, 4 Vertreterinnen der Stadtratsfraktionen sowie eine VertreterIn der Liga der freien Wohlfahrtsverbände. Beratende Mitglieder sind 4 Vertreterinnen und Vertreter von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und inklusiven Einrichtungen, der Leiter des Amtes für soziale Leistungen und die Abteilungsleitung "Besondere Hilfen" des Amtes für soziale Leistungen. Des Weiteren können jeweils ein Mitglied des Beirates für Migration und Integration, des Seniorenbeirates und des Psychiatriebeirates mit beratender Stimme teilnehmen. Durch die Mehrheit von Mitgliedern mit Behinderungen wird die direkte Interessenvertretung durch Menschen mit Behinderungen gewährleistet. Die Gesamtzusammenstellung des Beirats, insbesondere die Mitwirkung von Politik, Verwaltung und Verbänden, verbessert die Umsetzung der Empfehlungen des Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Aufgaben
Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen befasst sich satzungsgemäß mit allen Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Das sind die Inklusion in allen Lebensbereichen (Arbeit, Bildung, Freizeit, Kultur, Wohnen und Fragen sozialer Leistungen).
Jährlich gibt es ca. drei Sitzungen des Beirats. Die eigentlichen Aktivitäten finden jedoch in den Arbeitskreisen des Beirats statt. Der Beirat entwickelt Anträge sowie Vorschläge im Rahmen seiner Tätigkeit und gibt diese an den Stadtrat und die Verwaltung weiter.
Arbeitskreise
Es gibt zwei AKs die sich regelmäßig treffen:
- der Arbeitskreis Barrierefreies Mainz + Kultur (jeden 2. Dienstag im Monat um 16.30 Uhr)
- der Arbeitskreis soziale Leistungen, Arbeit und Bildung (jeden 4. Dienstag im Monat um 16.30 Uhr).
Die Arbeitskreise und Sitzungen des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen sind grundsätzlich öffentlich. Sollten Sie Interesse an den Sitzungen haben und Unterstützung durch Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher benötigen, so lassen Sie uns das bitte rechtzeitig, bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin wissen. Bitte melden sie sich bei der Geschäftsführerin Frau Wepler.
Die Arbeitskreise sind offen, jede und jeder kann aktiv mitwirken. Hier werden die Anträge für den Beirat vorbereitet, aktuelle Probleme besprochen und Aktionen geplant. Die Treffen finden im Rathaus statt. Der Beirat kann Anträge stellen, die an Verwaltung und Stadtrat weitergeleitet werden. Außerdem hat der Beirat beratende Funktion.
So hat der Stadtrat auf Vorschlag des Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Barcelona Erklärung als Leitlinie für die Kommunalpolitik und die Mainzer Erklärung zur inklusiven Beschulung von Kindern mit Behinderungen verabschiedet. VertreterInnen des Beirats können im Stadtrat und seinen Ausschüssen gehört werden.
Kontakt
Vorsitz des Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Ellen Kubica
E-Mail: ellen.kubicabifosde
Stellvertretender Vorsitzender
Johannes Schweizer
Behindertenbeirat.schweizergmxnet
Geschäftsführung des Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Susan Wepler
Telefon: +49 6131 12-4863
susan.weplerstadt.mainzde
Arbeitskreis Barrierefreies Mainz + Kultur
Koordination Bereich Barrierefreiheit
Wolfgang Schweinfurth, E-Mail: wolfgang.schweinfurthpro-retinade und
Koordination Bereich Kultur
Koordination: N.N.
Arbeitskreis Soziale Leistungen, Arbeit und Bildung
Koordination: Magdalena Ramb
E-Mail: rambwahl-mainzde
Ellen Kubica
E-Mail: ellen.kubicagmxde