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Europawahl 2024

Auf dieser Seite informiert das Wahlbüro unter anderem über diese Themen zur Europawahl 2024: Fristen, Wahlbenachrichtigung, Wählerverzeichnis und die Briefwahl.

Informationen zu den Wahlen und zum Wahlrecht

Am 9. Juni 2024 finden in Mainz Europawahlen statt. Im Europäischen Parlament (EP) vertreten 705 Abgeordnete aus 27 Ländern die EU-Bürgerinnen und Bürger, Deutschland entsendet 96 Abgeordnete.  Mainzer Bürgerinnen und Bürger können mit ihrer Wahl mitbestimmen, wer sie im zukünftigen Europäischen Parlament vertritt.

Wer darf wählen?

Wahlrechtsvoraussetzungen für deutsche Staatsangehörige

Alle Mainzer Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 3 Monate, also seit dem 9. März 2024 in Mainz mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, dürfen unter folgenden Voraussetzungen wählen:

  • Am Wahltag müssen Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • Sie dürfen nicht aus rechtlichen Gründen von der Wahl ausgeschlossen sein und
  • Sie müssen im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein.

Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres

  • mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung inne hatten oder sich sonst gewöhnlich aufhielten und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erwarben und von ihnen betroffen sind.

Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.

Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.

Wahlrechtsvoraussetzungen für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Die nichtdeutschen EU-Bürger können ihr Wahlrecht in ihrem Herkunftsland oder in ihrem Aufenthaltsstaat ausüben.

Bulgarien
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
Zypern

Wahlberechtigt sind in der Bundesrepublik Deutschland alle hier gemeldeten oder sich aufhaltenden Unionsbürger, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich hier gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,

unter der Voraussetzung, dass Sie bis zum 19.05.2024 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt haben (s. auch Menüpunkt „Wählerverzeichnis“). Alle in Frage kommenden Personen wurden bereits vom Wahlbüro angeschrieben und auf die erforderliche Eintragung aufmerksam gemacht.

Wo wird gewählt?

Sie können Ihre Stimme in Ihrem Wahlraum am 9. Juni 2024 von 8.00 bis 18.00 Uhr abgeben.

Die Adresse Ihres Wahlraums steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, ebenso die Nummer Ihres Stimmbezirkes und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Bringen Sie bitte Ihre Wahlberechtigung mit. Vergessen Sie auch nicht Ihren Personalausweis oder Reisepass, falls Ihre Identität geprüft werden muss.

Wie wird gewählt?

Sie haben eine Stimme. Mit ihr entscheiden Sie sich für einen hinsichtlich der Personen und ihrer Reihenfolge vorgegebenen Listenvorschlag.

Wer kann bei der Europawahl kandidieren?

Wählbarkeit deutscher Staatsangehöriger

Mit der Bewerbung um einen Sitz im Europäischen Parlament nehmen Wahlberechtigte ihr passives Wahlrecht wahr. Für die Europawahl können Sie kandidieren, wenn Sie am Wahltag

  • Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Wählbarkeit von Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten

Als Staatsangehöriger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) sind Sie wählbar, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltag

  • die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Wahlbenachrichtigung

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte erhält bis zum 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe, wo genau sie/er wählen kann. Wer eine Wahlbenachrichtigung bekommt, ist im Wählerverzeichnis eingetragen. Die Wahlbenachrichtigung brauchen Sie auch, wenn Sie Briefwahl beantragen möchten.

Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich an das Briefwahlbüro im Stadthaus Große Bleiche 46 wenden, Telefonnummer 06131-121500.

Wählerverzeichnis

In das Wählerverzeichnis werden nur Personen eingetragen, die wahlberechtigt sind. Anhand des Verzeichnisses wird kontrolliert, dass nur Wahlberechtigte wählen und jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt.  

Die Daten für das Wählerverzeichnis entstammen dem Melderegister. Stichtag ist der 42. Tag vor der Wahl, somit der 28. April 2024. Als wahlberechtigter Deutscher werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie an diesem Tag bei der Meldebehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde registriert sind.

Wahlberechtigte Deutsche, die nicht mit einer Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet sind (etwa weil sie im Ausland wohnen) müssen vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Bei nichtdeutschen Unionsbürgern erfolgt die erstmalige Eintragung nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Vordruck spätestens bis zum 19. Mai 2024 zu stellen. Ist die Beantragung bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland erfolgt und wurde die Eintragung vorgenommen, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich.

Sofern eine Einsichtsberechtigung nachgewiesen wird, kann das Wählerverzeichnis des eigenen Stimmbezirkes in der Woche vom 20. bis 24. Mai 2024 (20. Tag bis 16. Tag vor der Wahl) im Briefwahlbüro zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag: 8 bis 18 Uhr
Dienstag: 8 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 18 Uhr
Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr

Sie können nur wählen, wenn Sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Wer ab dem 28. April 2024 (42. Tag vor der Wahl) innerhalb der Stadt Mainz umzieht, bleibt in dem Wählerverzeichnis des Stimmbezirks eingetragen, für den er am Stichtag gemeldet war.

Wahlberechtigte, die sich bis zum Freitag vor der Wahl in Mainz abmelden, werden im Wählerverzeichnis der Stadt Mainz gestrichen.

Briefwahl, Online-Antrag Briefwahl

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben.

Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen) können ab sofort beantragt werden:

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.

Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Bitte ausfüllen, unterschreiben und im frankierten Umschlag an das Wahlbüro senden.

Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt und Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn dafür eine schriftliche Vollmacht vorliegt.

Die Briefwahlunterlagen können ab dem 29. April 2024 im Briefwahlbüro abgeholt werden:

Briefwahlbüro
Stadthaus
Große Bleiche 46
55115 Mainz

Telefon: +49 6131 12-1500

Öffnungszeiten:

Montag: 8 bis 18 Uhr
Dienstag: 8 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 18 Uhr
Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr

Bitte bringen Sie bei persönlicher Beantragung der Briefwahl Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit!

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 7. Juni 2024 um 18 Uhr.

Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt, verlorengegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Wer nicht gleich im Briefwahlbüro seine Stimme abgibt, sollte bitte beachten:

Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag im Stadthaus, Briefwahlbüro, Große Bleiche 46, vorliegen! Den Wahlbrief also rechtzeitig in den Postkasten stecken!

Kontakt

Für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit Wahlen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros unter den

Rufnummern +49 6131 12-2965 oder +49 6131 12-3838

oder für ein persönliches Gespräch im Stadthaus, Große Bleiche 46, 4. OG, Zimmer 4.073, zur Verfügung.