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Kommunales Wahlrecht für Alle

Ausgehend vom Beschluss des Beirats für Migration und Integration im April, in dem er sich einstimmig für das aktive und passive Kommunalwahlrecht von Mainzer Einwohnerinnen und Einwohnern, die nicht EU-Bürgerinnen und -Bürger sind, aussprach, hat der Mainzer Stadtrat in seiner Sitzung am 05.05.2010 mehrheitlich (Ja: 38, Nein: 17, Enthaltungen: 2) eine Resolution zur Unterstützung der Initiative "Kommunales Wahlrecht für Alle" verabschiedet.

Damit unterstützt der Mainzer Stadtrat die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle Ausländerinnen und Ausländer, die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben. Die Landeshauptstadt Mainz soll nun im Verbund mit anderen Kommunen auf Bundes- und Landesebene mit dem Ziel tätig werden, dass Bundestag und Bundesrat die notwendige Grundgesetzänderung vornehmen, um das kommunale Wahlrecht auf alle Migrantinnen und Migranten ausdehnen zu können.