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Datenverarbeitung und Ihre Rechte im Rahmen der Auskunft aus dem Sorgeregister

Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit Auskünften aus dem Sorgeregister durch das Amt für Jugend und Familie der Stadtverwaltung Mainz

Wer ist für die Datenerhebung verantwortlich?

Verantwortlich für die Verarbeitung ist:

Landeshauptstadt Mainz
Amt für Jugend und Familie
Sachgebiet Amtsvormundschaft, Beistandschaft und Beurkundungswesen
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Telefon: 06131 12-3580
E-Mail: Beurkundungenstadt.mainzde

Wer ist der zuständige Datenschutzbeauftragte?

Bei Fragen zum Datenschutz oder dieser Datenschutzerklärung erreichen Sie unsere Datenschutzbeauftragte/unseren Datenschutzbeauftragten wie folgt:

Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Mainz
Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Telefon: 06131 12-2216
E-Mail: datenschutzstadt.mainzde

Was sind die Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung?

Ihre Daten werden erhoben, um die von Ihnen gewünschte Auskunft aus dem Sorgeregister durchführen zu können. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §§ 58 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) verarbeitet.

Welche Daten werden erhoben und verarbeitet?

Im Rahmen der Beurkundung verarbeiten wir folgende personenbezogenen Daten von Ihnen und Ihrem Kind:

  • Familienname, Vornamen,
  • Anschrift, Familienstand,
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtenbuch-Nummer, Staatsangehörigkeit.

Wo erheben wir Ihre Daten?

Sofern wir Ihre Daten nicht von Ihnen selbst erhalten haben, erheben wir Ihre Daten, nur soweit im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich, bei

  • gesetzlichen Vertreter Ihres Kindes
  • der von Ihnen bevollmächtigten Person oder Stelle
  • der zuständigen Einwohnermeldebehörde
  • dem örtlich zuständigen Standesamt
  • der örtlich zuständigen Ausländerbehörde
  • der zuständigen Auslandsvertretung
  • der Vermittlungsstelle für Auslandsadoptionen.

An welche Stellen werden Ihre Daten weitergegeben?

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister (fr. Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
  • Für die Ausstellung einer schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister ist immer das Jugendamt zuständig, wo die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnort) hat.
  • Das Jugendamt des Wohnortes wendet sich gegebenenfalls im Rahmen der Amtshilfe an das Geburtsjugendamt, bei im Ausland geborenen Kindern an das LJA Berlin

Wie lange werden Ihre Daten bei uns gespeichert?

Die beim Jugendamt gespeicherten Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind (Art. 17 Abs. 1 Buchst. a DSGVO) oder einer der anderen in Art. 17 Abs. 1 bf DSGVO genannten Löschungsgründe vorliegt.

Wegen der Anforderungen der DSGVO an eine unverzügliche Löschung werden die Daten aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen und Verjährungsfristen wie folgt gespeichert:

  • bis Volljährigkeit des Kindes

Danach werden die Akten datenschutzgerecht vernichtet und die Daten gelöscht.

Welche Rechte haben Sie?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen
  • sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim rheinlandpfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Kontaktadresse:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz

Telefon: 06131 8920-0
E-Mail: poststelledatenschutz.rlpde