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Wahl des Beirats für Migration und Integration

Mitreden. Mitentscheiden. Wählen.

Am 10. November 2024 finden in Rheinland-Pfalz die Beiratswahlen für Migration und Integration statt. In der Landeshauptstadt Mainz finden die Wahlen als reine Briefwahl statt. Informieren Sie sich hier, wer wählen kann.
Carlos Wittmer, Integrationsbeauftragter der Landeshauptstadt Mainz beantwortet eure FAQ zur Wahl des Beirats für Migration und Integration:

Mainz wählt Vielfalt!

Am 10. November 2024 wird in Mainz der Beirat für Migration und Integration gewählt.

Aufgabe des Beirats für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in Mainz wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses. Den Beirat für Migration und Integration der Landeshauptstadt Mainz gibt es bereits seit über 35 Jahren. Es handelt sich um ein ehrenamtliches und beratendes Gremium. 

Die Teilnahme an der Beiratswahl ist freiwillig.

Informationen zu den Wahlvorschlägen

Neun Wahlvorschläge treten zur Beiratswahl für Migration und Integration an. Alle Kandidierenden wurden gebeten, einen eigenen Wahl- und Informationsflyer zu erstellen, damit die Wahlberechtigten sich entsprechend informieren können. Hier finden Sie die Informationen, die eingereicht wurden.

FAQs

Hier finden Sie Informationen zum Wahlverfahren. Sie erfahren, wie Sie wählen können.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle: 

  • Ausländischen Einwohner:innen
  • Staatenlosen
  • Eingebürgerten
  • Spätaussiedler:innen
  • Einwohner:innen mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit (Doppelstaatler:innen)

Es dürfen auch die Kinder der oben genannten Gruppen ab dem 16. Lebensjahr wählen. Die Wahlberechtigten müssen bis zum 10. August 2024 in der Landeshauptstadt Mainz mit Erstwohnsitz angemeldet sein. 

Auch geflüchtete Menschen sind wahlberechtigt.

Wer wird ins Wählerverzeichnis eingetragen?

Alle wahlberechtigten ausländischen und eingebürgerten Einwohner:innen, die am 06. Oktober 2024 in Mainz mit Hauptwohnung gemeldet sind (spätester Termin für die Anmeldung: 10. August 2024 wg. Dreimonatsfrist) werden von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen.

Wer erhält die Briefwahlunterlagen?

Mindestens alle wahlberechtigten ausländischen und eingebürgerten Einwohner:innen, die am 06. Oktober 2024 in Mainz mit Hauptwohnung gemeldet sind (spätester Termin für die Anmeldung: 10. August 2024 wg. Dreimonatsfrist), erhalten unaufgefordert die Briefwahlunterlagen und können an der Wahl zum Beirat für Migration und Integration teilnehmen.

Dabei geht die Stadtverwaltung von mindestens über 65.000 Mainzer:innen mit Migrationshintergrund aus, die wahlberechtigt sind. 

Eine Verpflichtung zur Stimmabgabe besteht nicht.

Wer kandidiert und wen kann ich wählen?

Es kandidieren neun verschiedene Listen. Die Namen der Listen sowie aller 90 Kandidat:innen finden Sie als Musterstimmzettel unter Downloads.

Für die Legislatur von 2024 bis 2029 können Sie wählen:

  1. Kultur- und Sprachmittler e. V. 
  2. Junge Liste für Vielfalt 
  3. Ukrainer in Mainz 
  4. HEBÛN - Yekmal e. V. 
  5. Eyüp Sultan Camii - ESC
  6. Internationaler Dialog - ID
  7. Internationale CDU 
  8. IGMG Barbaros 
  9. Demokratische Liste

Wie unterstützt die Verwaltung die antretenden Listen?

Die Stadtverwaltung ist politisch neutral und darum ist eine finanzielle Unterstützung von Listen gesetzlich verboten.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Wahl erfolgt ausschließlich im Rahmen der Briefwahl. Dafür wird ein Wählerverzeichnis angelegt. Frühestens ab dem 7. Oktober 2024 werden alle im Wählerverzeichnis enthaltenen Personen von der Stadtverwaltung per Post benachrichtigt und erhalten ihre Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen und ein Musterstimmzettel). Die Briefwahlunterlagen sind auszufüllen und die dafür vorgesehenen Briefumschläge zu stecken. Diese werden entweder per Post zurückgeschickt oder können bei der Stadtverwaltung (Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz) zu den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden.

Eine Abgabe ist auch noch am Sonntag, den 10. November 2024 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich; danach werden keine Unterlagen mehr angenommen.

Personen, die einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen, erhalten automatisch ihre Briefwahlunterlagen per Post. Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen entfällt somit.

Verloren gegangene Briefwahlunterlagen werden nicht ersetzt.

Wie wird gewählt?

Personalisierte Verhältniswahl

Die Wahlberechtigten haben zur Kennzeichnung von Bewerber:innen so viele Stimmen, wie Mitglieder in den Beirat zu wählen sind, also 23.

Sie als Wähler:in haben folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:

  • Sie können die Ihnen zur Verfügung stehenden 23 Stimmen an Bewerber:innen eines Wahlvorschlags oder mehrerer Wahlvorschläge vergeben (panaschieren); dabei können Sie pro Bewerber:in bis zu drei Stimmen geben (kumulieren) oder
  • Sie können, wenn Sie nicht alle Ihnen 23 zustehenden Stimmen einzeln vergeben wollen, einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste ankreuzen mit der Folge, dass die restlichen Stimmen den Bewerber:innen des angekreuzten Wahlvorschlags in der Reihenfolge von oben nach unten zugeteilt werden, oder
  • Sie können nur den Wahlvorschlag, den Sie wählen möchten, in der Kopfleiste ankreuzen mit der Folge, dass jedem der aufgeführten Bewerbernamen eine Stimme zugeteilt wird.

Über den Wahlvorgang und die zur Wahl stehenden Listen finden Sie hier unter Downloads einen Musterstimmzettel.

Wo wird gewählt?

Die Stimmabgabe erfolgt über die Rücksendung der Briefwahlunterlagen. Diese können auch bis zum 8. November 2024, 18 Uhr persönlich im Stadthaus Große Bleiche abgegeben werden oder über den Nachtbriefkasten eingeworfen werden. 

Am Wahltag, den 10. November 2024 ist bis 18 Uhr eine persönliche Abgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen im Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz noch möglich. Bitte beachten Sie, dass vor Ort keine Urnenwahl stattfindet. 

Nach 18 Uhr werden am Wahltag, den 10. November 2024 keine Briefwahlunterlagen mehr angenommen. 

Wann ist Wahltag?

Der landesweite Wahltag in Rheinland-Pfalz ist der 10. November 2024. Diesem Wahltag schließt sich auch die Landeshauptstadt Mainz an. Da die Wahlen ausschließlich im Wege der Briefwahlen erfolgt, sind an diesem Tag keine Wahllokale geöffnet.

Beratung

Das Büro für Migration und Integration bietet jederzeit Informationen per Telefon oder E-Mail an. 

Bitte melden Sie unter migration.integrationstadt.mainzde

Bei speziellen Fragen, zum Beispiel zum Einblick ins Wählerverzeichnis, wenden Sie sich bitte an das städtische Wahlbüro (s.u. Kontaktdaten). 

Kontaktdaten

Informationen und Beratung
Wahlbüro
Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz
Frau Lehn, 06131 12-3838 oder
Herr Frommelt, 06131 12-2965

Weitere Informationen und Downloads

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